
Die Versicherungsschutz kann auf die bereits bei Vertragsbeginn bestehenden Forderungen ausgeweitet werden. Diese Forderungen können grundsätzlich nur eingeschlossen werden, wenn sie jünger sind als das vereinbarte Äußerste Kreditziel. Es können unterschiedliche Äußerste Kreditziele vereinbart werden, z. B. 4 Monate für offene Forderungen,...
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